Bio-Basisöl JOJOBA (kbA) 5 Liter

Bio-Basisöl JOJOBA (kbA) 5 Liter

304,40 EUR

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60,88 EUR pro 1 Liter

Art.Nr.: 9308

Gewicht: 5.000

 

Schupp Bio-Basisöl Jojoba

Verwöhnen Sie Sich mit dem, was die Natur bietet.Schupps Basisöle sind reine pflanzliche Öle, die auf schonende Weise verarbeitet werden und so noch ihre wertvollen Inhaltsstoffe gespeichert haben. Das ist Wellness ganz  natürlich.

 

 

Jojobaöl wurde schon von den Indianern und Azteken als Allroundheilmittel bei Hauterkrankungen und Entzündungen angewendet. Dieses durch Kaltpressung gewonnene "flüssige Wachs" ist sehr hautpflegend. Es nährt und regeneriert die Haut, macht sie samtig weich und schützt sie vor Austrocknung.

 

 

 

 

 

 

 

Intensivieren können Sie die Wirkung von Basisölen durch den Zusatz von ätherischen Ölen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, ganz individuell auf die Stimmung und Gemütsverfassung einzugehen.

 

 

 

Hierfür geben Sie auf 100 ml Basisöl Ihrer Wahl 10 bis 25 Tropfen ätherisches Öl.

 

 

 

 

 

 

Inhalt: 5 Liter

 

Inhaltsstoffe: Simmondsia Chinensis Seed Oil.

BDIH Richtlinie

„Kontrollierte Naturkosmetik“

Präambel

Naturkosmetik ist eine von verschiedenen Möglichkeiten, auch bei Dingen des täglichen Gebrauchs von einem ganzheitlichen Naturverständnis auszugehen und sich im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Umwelt zu verhalten.

Die vorliegende Richtlinie versteht sich als Unterstützung einer derartigen Einstellung und stellt den Versuch dar, den Begriff Naturkosmetik im Interesse berechtigter Verbrauchererwartungen in sachlich korrekter und nachvollziehbarer weise zu definieren.

Sie soll darüber hinaus einen fairen Wettbewerb der Hersteller und Inverkehrbringer von Naturkosmetika ermöglichen.

Die vorliegende Richtlinie soll dazu beitragen, den Begriff „Naturkosmetik“ transparent und ausführlich zu definieren.

Auf diese Weise trägt sie den berechtigten Verbrauchererwartungen nach sicheren und ökologischen Produkten Rechnung.

Die Richtlinie beschreibt Standards für Naturkosmetikprodukte, welche sich auf die Gewinnung bzw. Erzeugung der Kosmetikrohstoffe sowie auf deren Verarbeitung beziehen.

Bei der Gewinnung der verwendeten Rohstoffe; wird darauf geachtet, dass die Natur wenig gestört wird und in ihrer Lebensform erhalten bleibt, wobei die Belange des Tier- und Artenschutzes besonders berücksichtigt werden.

Eingriffe durch Genmanipulation in das Erbgut von Tieren und Pflanzen werden abgelehnt. Die Umwandlung der Rohstoffe zu kosmetischen Präparaten soll schonend und mit wenigen chemischen Prozessen erfolgen.

Verpackungen sollten sparsam und umweltverträglich sein. Die Bevorzugung natürlicher Rohstoffe ergibt sich zu einem großen Teil aus ihrer ökologischen Überlegenheit, vor allem wenn sie aus kontrolliert biologischen Anbau oder anderweitig verantwortungsvollem Umgang mit natürlichen Ressourcen stammen.

Weiterhin handelt es sich bei den natürlichen Substanzen durchweg um solche, die eine gemeinsame Evolution mit dem Menschen durchlaufen haben, so dass hier überwiegend ein geringes toxikologisches Risikopotential vorliegt.

Auch die Forderung nach durchschaubaren Produktions- und Sozialzusammenhängen wird durch Naturprodukte am ehesten erfüllt. Die meisten entstammen dem Pflanzenbereich, mit einigen Ergänzungen mineralischen und tierischen Ursprungs.

Dazu kommt eine eng begrenzte Auswahl technischer Erzeugnisse, auf die nicht völlig verzichtet werden kann wegen heutiger Verbrauchererwartungen, die mit reinen Naturerzeugnissen unerfüllbar sind.

Die Auskunftsbereitschaft von Rohstoffproduzenten und -lieferanten ist als solche bereits ein wichtiges Beurteilungskriterium. Produkten mit Rohstoffen ungenügender Transparenz wird das Verbandszeichen nicht erteilt.

Das Verbandszeichen „Kontrollierte Naturkosmetik“ steht den dem BDIH angeschlossenen Unternehmen zur Verfügung, die die Bestimmungen dieser Richtlinie erfüllen. Die Einhaltung der Kriterien des Gütesiegels wird durch ein unabhängiges Kontrollinstitut gewährleistet.

Die Richtlinie soll als lebende Richtlinie betrachtet werden, die ständig aktuellen Neuerungen und Verbesserungen unterworfen werden kann.

Alle Punkte sind als verbindlich zu betrachten. Im Anhang folgen einige mit Buchstaben gekennzeichnete Zielformulierungen.

Kriterien.

1. Pflanzliche Rohstoffe

Einsatz von pflanzlichen Rohstoffen soweit wie möglich aus:

kontrolliert-biologischem Anbau (kbA), unter Berücksichtigung von Qualität und Verfügbarkeit oder

kontrolliert-biologischer Wildsammlung.

2. Tierschutz und Tierversuche

Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt noch in Auftrag gegeben.

2b. Tierversuche und Rohstoffe

Rohstoffe, die vor dem 01.01.98 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die nach dem 01.01.98 an Rohstoffen, welche zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Markt waren, durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesem gesellschaftsrechtlich oder vertraglich verbunden sind.

2c. Tierische Rohstoffe

Der Einsatz von Rohstoffen von toten Wirbeltieren (z.B. Walrat, Schildkrötenöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, tierisches Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.

3. Mineralische Rohstoffe

Der Einsatz anorganischer Salze (z.B. Magnesiumsulfat) und mineralischer Rohstoffe ( z.B. Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. Ausnahme Punkt 5.

4. Rohstoffe mit beschränktem Einsatz (z.B. Emulgatoren und Tenside

Für die Herstellung von Naturkosmetik können Emulgatoren und Tenside verwendet werden, die durch Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung oder Umesterung aus folgenden Naturstoffen gewonnen werden:

  • Fette, Öle und Wachse

  • Licithine

  • Lanolin

  • Mono-, Oligio- und Polysaccharide

  • Proteine und Lipoproteine

Den konkreten Rohstoffeinsatz regelt die aktuelle Lipoproteine.

5. Bewusster Verzicht auf:

  • synthetische Farbstoffe

  • synthetische Duftstoffe

  • ethoxilierte Rohstoffe

  • Silikone

  • Paraffine und andere Erdölprodukte

Zulassungskriterium für natürliche Riechstoffe ist die ISO-Norm 9235.

6. Konservierung

Zur mikrobiologischen Sicherheit der Produkte werden, neben natürlichen Konservierungssystemen, bestimmte naturidentische Konservierungsmittel zugelassen, als da wären:

  • Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester

  • Salicylsäure und ihre Salze

  • Sorbinsäure und ihre Salze

  • Benzylalkohol

Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe in der Zusatz: „Konserviert mit ….(Name des Konservierungsstoffes) „ erforderlich!

7. Radioaktive Bestrahlung

- Eine Entkeimung von organischen Rohstoffen und kosmetischen Endprodukten durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet.

8. Kontrollierte Naturkosmetik

- Die Überprüfung der Einhaltung obiger Kriterien wird durch das weltweit tätige, unabhängige Prüfinstitut Ecocontrol gewährleistet. Die Einhaltung der Kriterien wird durch das verbandseigene Zeichen dokumentiert.

 

Weitere Zielsetzungen:

A. Rohstoffvoraussetzungen

- Nachvollziehbare Herstellung mit durchschaubaren Verfahren

- Verbrauchererklärung

B. Genmanipulation

- Einsatz gegen genmanipulierte pflanzliche und tierische Rohstoffeinsatz

- Da die Gentechnik in der Landwirtschaft umstritten ist und ökologisch nicht vertretbar ist, wird der biologischen Anbau unterstützt und ein aktiver Einsatz gegen die Gentechnik betrieben.

C. Ökologische Verträglichkeit

- Ausschließlich natürliche Ausgangsrohstoffe, wenn möglich zertifiziert nach EG-Bio-VO ( EG- - - - Verordnung über den ökologischen Landbau)

- Umweltschonende Herstellverfahren

- Optimale Abbaubarkeit der Rohstoffe und Fertigprodukte

- Sparsame, umweltverträgliche und recyclingfähige Verpackungen

- Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen

D. Soziale Verträglichkeit

- Rohstoffe aus Fair Trade und Dritte-Welt-Projekten

- Gebrauch und Entsorgung

- Kollegiales Miteinander

 

BDIH Richtlinie

„Kontrolliere Naturkosmetik“

Präambel

Naturkosmetik ist eine von verschiedenen Möglichkeiten, auch bei Dingen des täglichen Gebrauchs von einem ganzheitlichen Naturverständnis auszugehen und sich im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Umwelt zu verhalten.

Die vorliegende Richtlinie versteht sich als Unterstützung einer derartigen Einstellung und stellt den Versuch dar, den Begriff Naturkosmetik im Interesse berechtigter Verbrauchererwartungen in sachlich korrekter und nachvollziehbarer weise zu definieren.

Sie soll darüber hinaus einen fairen Wettbewerb der Hersteller und Inverkehrbringer von Naturkosmetika ermöglichen.

Die vorliegende Richtlinie soll dazu beitragen, den Begriff „Naturkosmetik“ transparent und ausführlich zu definieren.

Auf diese Weise trägt sie den berechtigten Verbrauchererwartungen nach sicheren und ökologischen Produkten Rechnung.

Die Richtlinie beschreibt Standards für Naturkosmetikprodukte, welche sich auf die Gewinnung bzw. Erzeugung der Kosmetikrohstoffe sowie auf deren Verarbeitung beziehen.

Bei der Gewinnung der verwendeten Rohstoffe; wird darauf geachtet, dass die Natur wenig gestört wird und in ihrer Lebensform erhalten bleibt, wobei die Belange des Tier- und Artenschutzes besonders berücksichtigt werden.

Eingriffe durch Genmanipulation in das Erbgut von Tieren und Pflanzen werden abgelehnt. Die Umwandlung der Rohstoffe zu kosmetischen Präparaten soll schonend und mit wenigen chemischen Prozessen erfolgen.

Verpackungen sollten sparsam und umweltverträglich sein. Die Bevorzugung natürlicher Rohstoffe ergibt sich zu einem großen Teil aus ihrer ökologischen Überlegenheit, vor allem wenn sie aus kontrolliert biologischen Anbau oder anderweitig verantwortungsvollem Umgang mit natürlichen Ressourcen stammen.

Weiterhin handelt es sich bei den natürlichen Substanzen durchweg um solche, die eine gemeinsame Evolution mit dem Menschen durchlaufen haben, so dass hier überwiegend ein geringes toxikologisches Risikopotential vorliegt.

Auch die Forderung nach durchschaubaren Produktions- und Sozialzusammenhängen wird durch Naturprodukte am ehesten erfüllt. Die meisten entstammen dem Pflanzenbereich, mit einigen Ergänzungen mineralischen und tierischen Ursprungs.

Dazu kommt eine eng begrenzte Auswahl technischer Erzeugnisse, auf die nicht völlig verzichtet werden kann wegen heutiger Verbrauchererwartungen, die mit reinen Naturerzeugnissen unerfüllbar sind.

Die Auskunftsbereitschaft von Rohstoffproduzenten und -lieferanten ist als solche bereits ein wichtiges Beurteilungskriterium. Produkten mit Rohstoffen ungenügender Transparenz wird das Verbandszeichen nicht erteilt.

Das Verbandszeichen „Kontrollierte Naturkosmetik“ steht den dem BDIH angeschlossenen Unternehmen zur Verfügung, die die Bestimmungen dieser Richtlinie erfüllen. Die Einhaltung der Kriterien des Gütesiegels wird durch ein unabhängiges Kontrollinstitut gewährleistet.

Die Richtlinie soll als lebende Richtlinie betrachtet werden, die ständig aktuellen Neuerungen und Verbesserungen unterworfen werden kann.

Alle Punkte sind als verbindlich zu betrachten. Im Anhang folgen einige mit Buchstaben gekennzeichnete Zielformulierungen.

Kriterien.

1. Pflanzliche Rohstoffe

Einsatz von pflanzlichen Rohstoffen soweit wie möglich aus:

kontrolliert-biologischem Anbau (kbA), unter Berücksichtigung von Qualität und Verfügbarkeit oder

kontrolliert-biologischer Wildsammlung.

2. Tierschutz und Tierversuche

Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt noch in Auftrag gegeben.

2b. Tierversuche und Rohstoffe

Rohstoffe, die vor dem 01.01.98 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die nach dem 01.01.98 an Rohstoffen, welche zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Markt waren, durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesem gesellschaftsrechtlich oder vertraglich verbunden sind.

2c. Tierische Rohstoffe

Der Einsatz von Rohstoffen von toten Wirbeltieren (z.B. Walrat, Schildkrötenöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, tierisches Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.

3. Mineralische Rohstoffe

Der Einsatz anorganischer Salze (z.B. Magnesiumsulfat) und mineralischer Rohstoffe ( z.B. Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. Ausnahme Punkt 5.

4. Rohstoffe mit beschränktem Einsatz (z.B. Emulgatoren und Tenside

Für die Herstellung von Naturkosmetik können Emulgatoren und Tenside verwendet werden, die durch Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung oder Umesterung aus folgenden Naturstoffen gewonnen werden:

  • Fette, Öle und Wachse

  • Licithine

  • Lanolin

  • Mono-, Oligio- und Polysaccharide

  • Proteine und Lipoproteine

Den konkreten Rohstoffeinsatz regelt die aktuelle Lipoproteine.

5. Bewusster Verzicht auf:

  • synthetische Farbstoffe

  • synthetische Duftstoffe

  • ethoxilierte Rohstoffe

  • Silikone

  • Paraffine und andere Erdölprodukte

Zulassungskriterium für natürliche Riechstoffe ist die ISO-Norm 9235.

6. Konservierung

Zur mikrobiologischen Sicherheit der Produkte werden, neben natürlichen Konservierungssystemen, bestimmte naturidentische Konservierungsmittel zugelassen, als da wären:

  • Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester

  • Salicylsäure und ihre Salze

  • Sorbinsäure und ihre Salze

  • Benzylalkohol

Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe in der Zusatz: „Konserviert mit ….(Name des Konservierungsstoffes) „ erforderlich!

7. Radioaktive Bestrahlung

- Eine Entkeimung von organischen Rohstoffen und kosmetischen Endprodukten durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet.

8. Kontrollierte Naturkosmetik

- Die Überprüfung der Einhaltung obiger Kriterien wird durch das weltweit tätige, unabhängige Prüfinstitut Ecocontrol gewährleistet. Die Einhaltung der Kriterien wird durch das verbandseigene Zeichen dokumentiert.

 

Weitere Zielsetzungen:

A. Rohstoffvoraussetzungen

- Nachvollziehbare Herstellung mit durchschaubaren Verfahren

- Verbrauchererklärung

B. Genmanipulation

- Einsatz gegen genmanipulierte pflanzliche und tierische Rohstoffeinsatz

- Da die Gentechnik in der Landwirtschaft umstritten ist und ökologisch nicht vertretbar ist, wird der biologischen Anbau unterstützt und ein aktiver Einsatz gegen die Gentechnik betrieben.

C. Ökologische Verträglichkeit

- Ausschließlich natürliche Ausgangsrohstoffe, wenn möglich zertifiziert nach EG-Bio-VO ( EG- - - - Verordnung über den ökologischen Landbau)

- Umweltschonende Herstellverfahren

- Optimale Abbaubarkeit der Rohstoffe und Fertigprodukte

- Sparsame, umweltverträgliche und recyclingfähige Verpackungen

- Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen

D. Soziale Verträglichkeit

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